Mittwoch, 4. Februar 2009

Zweiklassengesellschaft

Von den öffentlichen Medien weitgehend unbemerkt ereignete sich im Dezember letzten Jahres auf der Jahreshauptversammlung Hoffenheims eine Satzungsänderung.

http://www.rnz.de/cgi-bin/netcontent/suche?func=anzeigen&id=100276507&filename=Hopp_schob_selbst_den_Riegel_vor-mms.xml&sqlsuche=hoffenheim%20satzung&linknummer=156&code=&fastsearch=&searchout=on&archivsearch=&forumsearch=&votesearch=&preview=&control=&weitere=&filelock=&personalsearch=&range=&.php

„Bei der TSG 1899 gibt es ab sofort zwei Arten von Mitgliedern – ordentliche und fördernde.“

Dies bedeutet, das die „bisherigen Mitglieder weiterhin alle Rechte und Pflichten als "Ordentliche". Die neuen Mitglieder sind "Fördernde" und besitzen kein Stimmrecht.“

Um von einem „Fördernden Mitglied“ zu einem „Ordentlichen Mitglied“ aufzusteigen muss man 5 Jahre dabei sein und Spieler, Trainer, Betreuer oder im Vorstand gewesen sein. Also eher nur für einen kleinen Kreis möglich.

Dadurch soll „eine feindliche Übernahme der Vereinsgeschicke durch Masseneintritte“ verhindert werden.

Eine sehr eigenwillige Interpretation des Vereinswesens. Passt aber mal wieder leider ins Bild. Kritik und Opposition unerwünscht. Entscheidungen nur durch einen kleinen elitären Kreis, der „das Sagen hat“. „Neulinge“ unerwünscht. Wo kommen wir da auch hin.

Bezüglich Vereinsmitgliedschaft gibt die offizielle Webpräsenz von Hoffenheim kurz und knapp folgendes bekannt:



Wir haben jetzt Februar. Mal schauen wann man obiges Konstrukt in Wort und Schrift auch offiziell nachlesen kann.

Wer einen Fußballverein nur über die Sportler und Funktionäre definiert und den Fan nicht mehr als Teil vom Ganzen sieht, der ist bei der TSG genau richtig aufgehoben. Handelt es sich hier also um einen Verein oder um eine Interessengemeinschaft?

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